Fachfremde Bewerberinnen und Bewerber

Sollten Sie

  • einen Abschluss einer nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung oder einer sonstigen nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung
  • eine danach erfolgende mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit, auch in einem der Ausbildung fachlich nicht entsprechenden Beruf vorweisen (Stichtag dafür ist der 31.3./30.9.),
  • und sich für einen Studiengang, der ihrem Ausbildungsberuf fachlich nicht entspricht, bewerben wollen,

sind Sie eine „fachfremde Bewerberin oder ein fachfremder Bewerber“ und müssen in der Regel eine  Zugangsprüfung ablegen.
Diese Prüfung kann nur für den gewünschten Studiengang abgelegt werden und stellt keine pauschale Hochschulzugangsberechtigung dar.

Hinweis: Für Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogrammes des Bundes ist eine zweijährige Berufstätigkeit ausreichend. Der beruflichen Tätigkeit gleichgestellt ist die hauptverantwortliche und selbstständige Führung eines Familienhaushalts und die Erziehung eines minderjährigen Kindes im Sinne oder die Pflege eines Angehörigen. Sollte eine min. hälftige Teilzeitbeschäftigung vorliegen, wird diese ihrer Beschäftigungshöhe anteilig als Berufstätigkeit angerechnet. So wird beispielsweise eine zweijährige Halbtagsstelle als ein Jahr Vollzeitberufstätigkeit angerechnet.

 

Zugangsprüfung

Die Zugangsprüfung besteht aus zwei Teilen:

  1. schriftliche Teilprüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik (ggf. vertiefende Mathematik) und Englisch  sowie
  2. einer mündlichen Teilprüfung, die auf den jeweiligen Studiengang bezogen ist.

Ist die Zugangsprüfung bestanden, können Sie sich mit der erreichten Note (Abiturersatznote) im Online-Bewerbungsverfahren um einen Studienplatz im gewünschten Studiengang an der HSBI bewerben.

Info
Zusätzlich zu den schulischen oder beruflichen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums an der HSBI (Hochschulzugangsberechtigung), haben die unterschiedlichen Studiengänge teilweise eigene Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber wie Praktika oder Zulassungsprüfungen. Alle Informationen hierzu sind im Studiengangs-Navigator unter dem jeweiligen Studiengang in der grünen Ausklappbox "Zugangsvoraussetzungen" zu finden.

 

Bewerbung für die Zugangsprüfung

Eine Bewerbung für die Zugangsprüfung ist nur mit folgenden Nachweisen möglich:

  • Ihrem Lebenslauf mit dem Schwerpunkt auf Ihrer schulischen und beruflichen Laufbahn,
  • dem Abschlusszeugnis und der Abschlussurkunde der abgeschlossenen Berufsausbildung
  • einem Nachweis über anschließende, mindestens dreijährige Berufstätigkeit (z. B. Arbeitszeugnisse, formlose Bescheinigungen des Arbeitgebers)
    Hinweis: Aus dem Nachweis müssen sowohl der Zeitraum der Beschäftigung (Monat / Jahr), die wöchentliche Arbeitszeit sowie die Ihnen übertragenen Tätigkeiten hervorgehen!
  • alternativ zum Berufstätigkeitsnachweis: Geburtsurkunde des von Ihnen erzogenen, minderjährigen Kindes und dessen Meldebescheinigung bzw. Nachweis über die Pflege von Angehörigen als Kopie
  • gegebenenfalls weitere Nachweise über einschlägige berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Den Bewerbungsschluss entnehmen Sie bitte den Informationen zum jeweiligen Studiengang. Bis dahin muss die mindestens dreijährige Berufstätigkeit vollständig absolviert worden sein!

Die Bewerbung erfolgt für alle Studiengänge online im Bewerbungsportal der HSBI.
Sie laden die oben genannten Nachweise dann im Bewerbungsportal hoch.

Das Bewerbungsportal ist in der Zeit vom 15. Februar bis 01. April  für einen Studienbeginn im Wintersemester und vom 15. August bis 01. Oktober für eine Studienaufnahme im Sommersemester eines jeden Jahres geöffnet.

 

Vorbereitung für die Zugangsprüfung

Um sich auf die Zugangsprüfung vorzubereiten, gibt es natürlich verschiedene Möglichkeiten.
Z. B. existiert eine Kooperation der HSBI mit der VHS Herford. Diese nennt sich "Vorstudium OWL" und bietet Ihnen die Möglichkeit, sich individuell und gezielt auf die Zugangsprüfung oder das spätere Studium vorzubereiten.
Weitere Informationen: Vorstudium OWL

 

Ablauf der Zugangsprüfung

Für die Zugangsprüfung werden Sie, nachdem Sie sich fristgerecht beworben haben, im April bzw. Oktober gesondert eingeladen und über den weiteren Ablauf informiert.

Die Zugangsprüfung besteht in der Regel aus einem zentral durchgeführten schriftlichen Prüfungsteil (mit den Teilprüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik (ggf. vertiefende Mathematik) und Englisch) sowie dem studiengangsbezogenen mündlichen Prüfungsteil. Insgesamt müssen Sie also vier Teilprüfungen absolvieren.

Für die einzelnen Teilprüfungen werden Noten vergeben, die jeweils zu gleichen Teilen in die Gesamtnote einfließen. Die Durchschnittsnote dieser Teilprüfungen stellt gleichzeitig die Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung für den gewählten Studiengang dar.

Informationen zum schriftlichen Prüfungsverfahren und Musterprüfungen finden Sie auf den Internetseiten der Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen NRW e.V.

 

Bewerbung für den Studiengang

Sie können sich nun mit der erreichten Abiturersatznote im Online-Bewerbungsverfahren um einen Studienplatz an der HSBI bewerben. Hierfür folgen Sie auf der Studiengangsseite im Studiengangs-Navigator dem Button „Bewerbung“ und anschließend „Bewerben mit (Fach)Abitur“.  Wählen Sie dann, wenn Sie nach Ihrer Hochschulzugangsberechtigung gefragt werden, den Punkt "Ber. Qual. (fgHR)" aus und tragen Sie Ihre erzielte Durchschnittsnote und das Datum des Ihnen ausgehändigten Zeugnisses ein.

Info: Zusätzlich zu den schulischen oder beruflichen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums an der HSBI (Hochschulzugangsberechtigung), haben die unterschiedlichen Studiengänge teilweise eigene Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber wie Praktika oder Zulassungsprüfungen. Alle Informationen hierzu sind im Studiengangs-Navigator unter dem jeweiligen Studiengang in der grünen Ausklappbox "Zugangsvoraussetzungen" zu finden.

Bei einem zulassungsfreien Studienplatz ist man nach der Bewerbung direkt eingeschrieben (vorausgesetzt, alle Zugangsvoraussetzungen sind erfüllt). Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen dagegen nimmt man mit der erreichten Abiturersatznote am Zulassungsverfahren teil und wird den übrigen Studienbewerberinnen und -bewerbern gleichgestellt.

 

Probestudium

Nur in zulassungsfreien Studiengängen ist es für fachfremde Bewerberungen auch möglich ein Probestudium zu absolvieren.
Dieses dauert an der HSBI drei Semester.
Das Probestudium ist erfolgreich, wenn je absolviertem Probesemester durchschnittlich mindestens 20 Leistungspunkte erworben wurden.

Das erfolgreiche Probestudium berechtigt studiengangbezogen zur Fortsetzung des Studiums im jeweiligen Studiengang.

Sollte dieses Ziel nicht erreicht werden, erlischt die Studienzugangsberechtigung zum Ende des letzten Probesemesters!
Das Probestudium kann nicht verlängert werden.