Dienstvereinbarung über die Ausgestaltung der mobilen Arbeit

Wichtige Fragen zu der Dienstvereinbarung über die Ausgestaltung der mobilen Arbeit sind in den folgenden Aufklappboxen dieser Infoseite zusammengestellt.

In der Downloadbox findet sich die ausführliche, amtlich bekanntgemachte Textfassung.

Dienstvereinbarung über die Ausgestaltung der mobilen Arbeit an der Hochschule Bielefeld

In enger Zusammenarbeit haben die Personalräte der Hochschule Bielefeld mit der Leitung der Hochschule die Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit konzipiert, beraten und letztendlich mit Erfolg am 27. April 2023 in Kraft treten lassen.

Damit ist ein wichtiger Grundstein einer flexiblen Arbeitsgestaltung gelegt, der Beschäftigten individuell angepasste Lösungen in Bezug auf die mobilen Ausgestaltung der Arbeit ermöglicht.

Wir freuen uns, dass wir nach langer Detailarbeit nun ein Ergebnis präsentieren können, dass einen wertvollen Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und persönlicher Lebensführung leisten kann.

Eine Dienstvereinbarung, die für die gesamte Hochschule, über alle Beschäftigtengruppen hinweg Gültigkeit hat, soll einen Konsens zur allgemeinen Verständigung mit breiter Akzeptanz bieten. Uns ist bewusst, dass die vereinbarten Regelungen Einzelnen zu weitreichend und Anderen nicht weitreichend genug sind.

Teilnahme an der mobilen Arbeit und dessen Umfang

Eine Teilnahme an der mobilen Arbeit ist bewusst als freiwilliges Angebot konzipiert, da wir uns der individuellen Arbeitsbereiche, vielfältigen Tätigkeiten und persönlichen Belange bewusst sind.

Der Antrag auf Teilnahme samt Checkliste zur mobilen Arbeit findet sich im Intranet in der Rubrik Mobile Arbeit.

Mit den jeweiligen fachvorgesetzten Personen können interessierte Beschäftigte die Verteilung der mobilen Arbeitstage und Präsenzarbeitstage schriftlich festlegen. Die mobile Arbeit soll jedoch nicht mehr als die Hälfte der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit überschreiten.

Zeitgleich mit dem Inkrafttreten dieser Dienstvereinbarung verliert die Dienstvereinbarung zur temporären Verlegung des Dienstortes an die Wohnstätte ihre Gültigkeit. Damit genügend Zeit ist, individuelle Vereinbarungen abzustimmen, bleiben bisherige Regelungen für eine Übergangszeit von vier Monaten (bis Ende August 2023) bestehen.

Mehr Flexibilität und Planbarkeit zugleich

Mobiles Arbeiten ist in ganz Deutschland möglich, anderes als bei der temporären Home-Office-Regelung während der Pandemie, bei dem eine Einschränkung auf die Wohnstätte galt.

Durch die vereinbarte Verteilung von mobilen Arbeitstagen und Arbeitstagen in Präsenz wird eine bessere Planbarkeit in persönlicher und dienstlicher Hinsicht unterstützt.

Mehr Sicherheit und Gesundheit

Nutzen Sie Beratungsangebote des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, um auch mobil ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen.

Informationen und Maßnahmen zu Datenschutz und Datensicherheit, auch in Bezug auf die Gestaltung Ihres mobilen Arbeitsplatzes erhalten Sie bei den Beauftragten für Datenschutz sowie IT-Sicherheit der Hochschule.

Wie geht es weiter?

Zunächst ist die Dienstvereinbarung über die Ausgestaltung der mobilen Arbeit für ein Jahr nach Inkrafttreten gültig und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt.

Beide Personalräte sehen die aktuell gültige Fassung nicht als endgültig festgesetzt an, sondern eher als ersten Schritt eines Entwicklungsprozesses. Wir hören auf das Feedback der Beschäftigten und möchten die Dienstvereinbarung somit sukzessive weiterentwickeln.

Und wenn es nicht rund läuft?

Leider können nicht immer alle individuellen Wünsche und Belange der Beschäftigten von einer hochschulweit geltenden Vereinbarung gleichermaßen gut abgedeckt werden.

Die Personalräte stehen für Beratung und Unterstützung zur Verfügung, sollte es zu Unstimmigkeiten kommen. Wir haben immer ein offenes Ohr für Sie.